Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Veräußerungen und Leistungen aus Verträgen ausschließlich, einschließlich künftiger Geschäftsabschlüsse und dauerhafter Geschäftsbeziehungen. Von diesen AGB abweichende oder ihnen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, mit Ausnahme einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bezieht sich eine solche schriftliche Zustimmung nur auf einzelne Regelungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, bleiben die übrigen Bestimmungen unserer AGB wirksam. Unsere AGB gelten auch dann, wenn eine vertragliche Leistung gegenüber dem Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird. Bei Verbrauchern als Kunden verbleibt es bei der Regelung des § 305 Abs. 2, 3 BGB.
Ohne ausdrückliche, schriftliche anderslautende Vereinbarung sind unsere Angebote freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn unserer Ausführung des Kundenauftrags zustande.
3.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, ohne solche Vereinbarung gelten die dem Kunden mitgeteilten Preise. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten immer die am Tag der Leistungserbringung oder Lieferung gültigen Preise; Preiserhöhungen bis zur Auftragsausführung sind insbesondere bei Materialkostenerhöhungen vorbehalten.
3.2. Fehlersuchzeiten oder vom Kunden zu vertretende Wartezeiten, in denen wir den Kundenauftrag nicht ausführen können, sind entsprechend unserer für diesen Zeitpunkt geltenden Preise als Arbeitszeiten für Dienstleistungen zu vergüten. Dasselbe gilt für Reisezeiten von und zu dem Kunden.
3.3. Fahrtkosten, Reisekosten und sonstige Nebenkosten sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen und ansonsten nach unseren jeweils für den Tag des Kostenanfalls gültigen Preisen zu vergüten.
3.4. Alle genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zu den am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Sätzen und Bedingungen zusätzlich berechnet.
3.5. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.6. Bei Software-, Beratungs-, Organisations- oder ähnlichen Dienstleistungen sind wir berechtigt, entsprechend dem Stand der Leistungen Abschlagsrechnungen vorzunehmen.
3.7. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur aus einem Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.
3.8. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Stundensätze und Leistungsstufen gemäß der auf unserer Website https://www.it-schuler.de/preise veröffentlichten Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste.
3.9. Für bereits beauftragte Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
3.10. Die Reaktionszeit beschreibt den Zeitraum bis zur Aufnahme der Bearbeitung oder bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung. Eine bestimmte Lösungs- oder Wiederherstellungszeit wird hierdurch nicht zugesichert.
3.11. Die Einstufung einer Anfrage in die jeweilige Prioritätsklasse erfolgt durch Schuler IT Betreuung nach fachlicher Bewertung, Dringlichkeit und Verfügbarkeit.
3.12. Ein Anspruch auf die Annahme oder Durchführung von Prioritäts-, Express- oder Notdienstleistungen besteht nicht.
4.1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich als verbindlich bestätigt haben. Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei nachträglichen Vertragsänderungen, die auf die innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zu erbringende Leistung Einfluss haben, beginnt die Lieferzeit erneut im Zeitpunkt der nachträglichen Vertragsänderung zu laufen. Eine Abweichung hiervon bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Der Beginn einer vereinbarten Lieferzeit setzt immer die Abklärung aller technischen Fragen voraus, vor allen Dingen den Eingang aller für die Ausführung des Kundenauftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen.
4.2. Bei der Veräußerung einer Ware erfolgt der Versand an den Kunden ab Villingen-Schwenningen oder ab einer von uns dem Kunden gegenüber bezeichneten bestimmten Stelle; wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, immer auf Rechnung und Gefahr des Warenempfängers. Ist der Kunde ein Verbraucher, verbleibt es bei der Regelung des § 475 Abs. 2, 3 S. 2 BGB.
4.3. Im Falle von Installationsarbeiten, die wir durchführen, sind Versandkosten inklusive der Kosten der Transportversicherung in den Installationskosten enthalten.
4.4. Wir sind zu Teilleistungen, die sinnvoll abgegrenzt werden können, berechtigt.
Werden uns nach Abschluss des Vertrages über den Kunden Tatsachen bekannt, die an der Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft zweifeln lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Bei Verbrauchern als Kunden verbleibt es bei der Regelung des § 321 BGB.
6.1. Der Kunde wird uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Neben diesen allgemeinen Mitwirkungspflichten können besondere Mitwirkungspflichten schriftlich vereinbart werden.
6.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor jeder uns gegenüber beauftragten Leistung eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren, andernfalls er diesen Umstand vor Durchführung der beauftragten Leistungen uns gegenüber offenzulegen hat. Wir führen eine notwendige Datensicherung vor der Durchführung der beauftragten Leistungen nur gegen Kostenübernahme des Kunden durch, wobei sich die Kosten nach unseren für diesen Tag geltenden Preisen berechnen.
6.3. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und sichergestellt hat, dass Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und wir schuldhaft gehandelt haben.
7.1. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen uns, auch mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es würde sich um die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit handeln oder es kommt das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung.
7.2. Keinerlei Haftung übernommen wird bei Zubehör, beispielsweise Datenträgern, Tonerkartuschen oder Tintenpatronen etc. Das gleiche gilt für Software-Fremdprodukte (Handelsware).
7.3. Mängelansprüche jeglicher Art erlöschen, wenn Eingriffe in gelieferte Hardware vom Kunden oder von Dritten vorgenommen wurden oder die Gerätenummer entfernt, geändert oder unleserlich gemacht wurde. Unsere Mängelhaftung erstreckt sich auch nicht auf Schäden oder Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Behandlung oder Wartung auf Seiten unseres Kunden verursacht wurden, wenn für das betreffende Gerät nicht vorgesehenes Zubehör oder falsches Zubehör verwendet wird oder ungewöhnliche Einflüsse z. B. aus der Umgebung auf die für uns gelieferten Sachen oder Leistungen einwirken und Fehlfunktionen verursachen.
7.4. Bei Softwareanpassungen oder bei speziell für unsere Kunden entwickelte Software/Programme, sofern unser Kunde Unternehmer ist, setzen Mängelhaftungsansprüche voraus, dass unser Kunde die angepasste/n oder entwickelte/n Software/Programme getestet, also untersucht, und einen Mangel schriftlich mitgeteilt hat.
7.5. Liegt ein Mangel der gelieferten Sache oder unserer Leistung vor, so übernehmen wir die Mängelhaftung, zunächst nur im Rahmen der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache bzw. der Wiederholung der mangelfreien Leistung. Sind in diesem Zusammenhang Teile auszutauschen (Ersatzteile), gehen ausgetauschte Teile in unser Eigentum über. Ist unser Kunde Unternehmer, tragen wir im Falle der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen hierfür nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
7.6. Ein Unternehmer als Kunde ist nach seiner Wahl erst dann berechtigt, Minderungsansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn beide Möglichkeiten der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind. Insoweit verbleibt uns bei der Lieferung von Sachen an unseren Kunden das Recht, nach fehlgeschlagener gewählter Art der Nacherfüllung, die andere Art der Nacherfüllung bis zum Fehlschlagen noch durchzuführen.
7.7. Leisten wir Nacherfüllung im Fall der Mängelhaftung vor Ort bei unseren Kunden, so sind diese verpflichtet, mangelhafte Geräte und/oder Teile für unseren technischen Außendienst zu dem von uns angekündigten Termin und für die ungestörte Durchführung von Arbeiten daran bereitzuhalten, freien Zugang zu gewähren und alle erforderlichen technischen Einrichtungen für die Durchführungen der Nacherfüllungsarbeiten zur Verfügung zu halten, etwa Strom, Telefon- und Datenübertragungsleitungen. Der Kunde hat, bevor unser technischer Außendienst Arbeiten an einem Gerät/Teil davon beginnt, auf seine Rechnung und Gefahr zu sichernde Daten zu sichern, externe Datenträger sowie sonstige Zusatzeinrichtungen oder Anbauten zu entfernen, dies auf eigene Kosten. Wir empfehlen unseren Kunden, eine vorhergehende Datensicherung. Im Falle von Nacherfüllungsarbeiten bei unseren Kunden ist vor der Durchführung eines Termins für unseren technischen Außendienst der Kunde verpflichtet, zu einem Gerät oder zu einer Software gehörende Diagnoseprogramme auszuführen und die Ergebnisse uns vor dem Außentermin mitzuteilen. Andernfalls sind wir berechtigt, sollte sich ein Mangel auf dem beschriebenen Wege beheben lassen, Ersatz für die von uns ansonsten zu übernehmenden Fahrtkosten zu und von unserem Kunden vom und zum Sitz unseres technischen Außendienstes zu verlangen.
7.8. Garantien und sonstige Leistungsversprechungen, die von einem Hersteller unseren Kunden gegenüber abgegeben werden, begründen uns gegenüber keinerlei Ansprüche; unsere Kunden müssen sich diesbezüglich mit dem Hersteller direkt in Verbindung setzen.
8.1. Bei der Lieferung jeglicher Ware behalten wir uns daran das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern als Kunden auch bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Kunden resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt), mit Ausnahme noch nicht fälliger Forderungen aus Wartungsverträgen. Bei wechsel- oder scheckrechtlichen Verbindlichkeiten wirkt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels.
8.2. Bei Unternehmern als Kunden ist eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch unseren Kunden nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. In keinem Fall darf die Ware auch im regelmäßigen Geschäftsverkehr als Sicherungsgut an Dritte übereignet werden. Im Falle einer Veräußerung der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der in diesen Rechtsverhältnissen gezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer solchen Veräußerung entstehende Geldforderung zu seinen Gunsten an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, ist vertragswidrig und wegen der Vorausabtretung an uns auch unwirksam. Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtungen uns gegenüber, sind wir berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden anzufordern und zu prüfen, sowie den Abnehmer der Ware von der zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Abtretung zu informieren und Zahlungen von ihm direkt an uns anzufordern.
8.3. Wirken Dritte durch Pfändungen der Ware beim Kunden auf unser Eigentumsrecht ein oder pfändet ein Dritter die uns abgetretene Forderung des Kunden gegenüber seinem Käufer, hat uns der Kunde unverzüglich hiervon unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und/oder eines Vermögensverzeichnisses zu unterrichten, dies durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des pfändenden Dritten. Der Kunde haftet uns gegenüber für sämtliche, notwendig werdende außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen, die objektiv nach dem Horizont eines ordentlichen Unternehmers in dieser Situation erforderlich erscheinen.
8.4. Solange uns Eigentum aufgrund des einfachen, erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalts an dem Kaufgegenstand zusteht, sind wir oder ein von uns beauftragter und mit schriftlicher Vollmacht versehener Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, uns von dem Vorhandensein und dem Zustand des Kaufgegenstands zu überzeugen. Der Kunde hat uns zu normalen Tages- und Geschäftszeiten zu diesem Zweck ungehinderten Zugang zum Kaufgegenstand nach vorheriger Unterrichtung mit Frist von wenigstens 24 Stunden zu gewähren.
8.5. Der Verlust der unter Eigentumsvorbehalt übertragenen Ware oder Schäden an ihr sind uns von dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
8.6. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten im Rahmen des verlängerten oder erweiterten Vorbehalts die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9.1. Unser Kunde hat dafür zu sorgen, dass uns alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für uns aus Gründen des Datenschutzes und/oder der Geheimhaltung erforderlich sind, bekanntgegeben werden. Sollte uns zu diesem Zweck ein Datenträger übergeben werden, stellt der Kunde zuvor die Löschung schutzwürdiger Inhalte, die von uns zur Erfüllung unseres Auftrags nicht benötigt werden, sicher, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
9.2. Wir stellen sicher, dass alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung und Erfüllung des Kundenauftrages betraut sind, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachten. Auf Anforderung des Kunden weisen wir die entsprechenden Verpflichtungen nach.
9.3. Unser Kunde und wir verpflichten uns gegenseitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten, also vertraulich zu behandeln.
9.4. Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten unserer Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung, der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie der berechtigten Interessen unseres Unternehmens zu verarbeiten.
9.5. Soweit für die Durchführung eines Auftrages erforderlich, schließen die Vertragsparteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
9.6. Vertragsbezogene Kommunikation kann, soweit gesetzlich zulässig, auch per E-Mail erfolgen.
9.7. Soweit Leistungen per Fernwartung erbracht werden, hat der Kunde die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen.
9.8. Für Leistungen Dritter, insbesondere Cloud-Dienste, Hosting-Anbieter, Softwarehersteller oder Telekommunikationsanbieter, übernehmen wir keine Haftung für deren Verfügbarkeit oder Ausfallsicherheit.
10.1. Ist unser Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Geschäftssitz, soweit nicht gesetzlich zwingende Vorschriften entgegenstehen. Wir sind jedoch auch berechtigt, unseren Kunden am Sitz seines Unternehmens oder an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2. Ist unser Kunde Verbraucher und verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland weg, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Das gilt auch, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unseres Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollten.
10.3. Ist unser Kunde Unternehmer, gilt in allen Fällen das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.4. Sollten einzelne Regelungen des geschlossenen Vertrages unwirksam sein, bleiben alle anderen Regelungen verbindlich. Ist unser Kunde Unternehmer, werden die Vertragsparteien sich bemühen, an Stelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmung eine ergänzende Vertragsregelung auszuhandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung möglichst nahekommt.
Villingen-Schwenningen, den 01.01.2026